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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Präambel / Allgemeines

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im folgenden AGB genannt) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten – sofern sie über zwingendes Recht hinausgehen – sowohl des Werbegestalters/der Agentur (im folgenden Agentur genannt) als auch seines Auftraggebers (im folgenden Kunde genannt) festzulegen und im Geschäftsverkehr klare Auftragsverhältnisse zu schaffen.

 

Die Agentur ist berechtigt, den Gestaltungsauftrag durch unselbstständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.

 

Der Kunde sorgt dafür, dass der Agentur auch ohne dessen ausdrückliche Aufforderung alle für die Erfüllung des Gestaltungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.

 

Der Tätigkeit der Agentur liegt in jedem Fall eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden zugrunde, die sowohl den Umfang der Leistungen als auch das dafür in Rechnung zu stellende Entgelt beinhaltet.

 

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Agentur gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen noch die unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge.

 

 

2. Vertragsabschluss

Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätig-werden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.


Es ist vor der Auftragserteilung zu klären, welche Vertretungsbefugnisse gegenüber z.B. dem Messe-veranstalter, Lieferanten oder Behörden etc. der Kunde der Agentur einräumt. Diese sind schriftlich festzuhalten.

 

 

3. Präsentationen

Die Einladung des Kunden, eine Präsentation zu erstellen, gilt mangels gesonderter anderweitiger Vereinbarung als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sollte anlässlich der Einladung die Höhe des Entgelts nicht vereinbart worden sein, so gebührt ein angemessenes Honorar, welches zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.


Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur ; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen.


Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.


Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.

 

 

4. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle urheberrechtlich relevanten Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Ideen, Skizzen, Scribbles, Konzepte, etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Das gesetzliche Urheberrecht der Agentur an ihren werbegestalterischen Arbeiten ist dabei unverzichtbar.

Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars lediglich das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Die Befugnis zu dieser Nutzung erfolgt erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Honorars an die Agentur. Jede Weitergabe des Nutzungsrechts des Kunden an einen Dritten bedarf der Genehmigung durch die Agentur.

Änderungen von Leistungen durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Agentur und des Urhebers zulässig.

Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über diesen Zweck und Umfang hinausgeht, ist die Zustimmung der Agentur erforderlich. Erfolgt eine solche Zustimmung, ist der Kunde verpflichtet, der Agentur hiefür ein weiteres angemessenes Honorar, mindestens in der Höhe von 7,5% des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts, zu entrichten.

Bei Leistungen der Agentur, deren Nutzungsumfang noch nicht feststeht oder die im geschäftlichen Verkehr zur uneingeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Honorar aus zwei Teilen: zum einen aus dem Honorar für die Ausarbeitung und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte.

Ist bei Vertragsabschluss diese Vergütung nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.

Für die Nutzung von Leistungen bzw. Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. Dafür stehen der Agentur nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15%, zu.

Die Agentur ist zum Hinweis auf die Agentur und allenfalls den Urheber auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen in angemessener Größe berechtigt. Dem Kunden steht hiefür keinen Entgeltanspruch zu.

 

 

5. Verschwiegenheitspflicht

Die Agentur behandelt alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihm durch die Arbeit beim und mit dem Kunden bekanntgeworden sind, streng vertraulich.


Kunden werden nur dann als Referenz angegeben, wenn diese dazu ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt haben ; diese ist vorher einzuholen.

 

 

6. Termine und Rücktrittsrecht

Die Agentur ist bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten.


Die Termine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von der Agentur angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. schriftlichen Vertrag zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungspflicht im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen oder sonst wie aus der Sphäre des Kunden stammen, sind von der Agentur nicht zu vertreten. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.


Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tage gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.


Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Transportsperren, insbesondere aber Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur, entbinden die Agentur von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.


Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.


Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur möglich. Ist die Agentur mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den bisher erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine angemessene Stornogebühr, im Regelfall 10% der vereinbarten Agenturvergütung, zu verlangen.

 

 

7. Leistung und Honorar

Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich.


Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot oder in der Preisliste angeführten Preise.


Das Gesamthonorar setzt sich aus den Faktoren Entwurf (Lösungsansatz, Konzept, Skizzen, Präsentationen), Ausarbeitung/Gestaltung und die Abgeltung der Nutzungsrechte zusammen.


Wenn nicht anders vereinbart, beginnt der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.


Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält die Agentur ein zusätzliches Honorar in der Höhe von 15% des über sie abgewickelten Werbeetats. Das Werbeetat setzt sich im Wesentlichen aus den Gestaltungskosten, etwaigen Druck- und Werbekosten (z.B. Gewista, Radiowerbung, etc.) zusammen.


Alle Leistungen der Agentur, die nicht durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen (Modelle, Beschaffung auftragsspezifischer Informationen, Produktionsüberwachung etc.) und Nebenkosten (Reisespesen, Telefonkosten, etc.) der Agentur. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen (Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten,…) sind vom Kunden zu ersetzen.


Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen (z.B. bei Messestandbetreuung, höheren Materialkosten, etc.), wird die Agentur den Kunden darauf hinweisen. Wenn der Kunde diesem Hinweis nicht binnen drei Tagen nach dem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt, gilt diese Kostenüberschreitung als genehmigt.


Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchen Gründen auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte.


Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die beim Kunden liegen, so behält sich die Agentur den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Gesamtsumme.

 

 

8. Zahlung

Gelieferte Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum der Agentur.


Die Rechnungen der Agentur inkl. Umsatzsteuer sind prompt und ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 3,19% gem. § 352 UGB als vereinbart.


Bei Aufträgen mit mehreren Leistungen, ist die Agentur berechtigt, nach jeder einzelnen Leistung Rechnung zu legen.


Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.


Im Falle der Nichtzahlung von vereinbarten Zwischenabrechnungen ist die Agentur von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit.


Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Agentur ausdrücklich einverstanden.

 

 

9. Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung der Agentur schriftlich, auch in elektronischer Form, geltend zu machen und zu begründen.


Im Fall rechtzeitiger und berechtigter Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf kostenlose Beseitigung der Mängel in angemessener Frist zu, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Dieser Anspruch erlischt vier Wochen nach Erbringung der beanstandeten Leistung der Agentur. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt ist vom Kunden zu beweisen.


Sofern die Agentur das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Agentur diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.


Die Agentur haftet nicht für Inhalte von der Agentur erstellten Werken (Webseiten, Folder, Flyer, etc.), noch für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch das diese frei von Rechten Dritter sind oder beim Versenden von Informationen an Dritte Personen (z.B. via Mail). Weiter haftet die Agentur weder für Fremdleistungen sowie für Hard- und Softwareprobleme, die Funktionalität von Browsern oder Servern sowie für die eventuelle nicht Annahme oder Eintragung in Suchmaschinen/Suchdiensten und Verzeichnissen.


Die Agentur haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.


Der Kunde haftet für die Urheber- und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der übermittelten Inhalte.

 

 

10. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

 

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

Kontakt

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1100 Wien
ÖSTERREICH

T: +43 660 / 50 60 007
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